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Leserbrief von Brit Heyer und Sebastian Ludwig vom 29.5.09
In den Internet-Foren heißt es, was wäre, wenn die Arbeitslosen Kirchen oder Ämter besetzen, um auf ihre schlechte Lage aufmerksam zu machen, wie dies die Roma mit der Besetzung der Sankt-Marien-Kirche getan haben. Nur zu! Sollte man Ihnen zurufen. Heißt es nicht, man wolle die Unterschicht empowern? Was aber heißt das? Die Geschichte der 90 rumänischen Roma in Berlin, die erst aus dem Görlitzer Park vertrieben wurden, dann einige Tage bei Hausbesetzern im Bethanien unterkamen und jetzt in der Kirche leben ist eine Geschichte des Empowerments, wie sie ursprünglich war: Der Aneignung von Macht durch die Machtschwächeren. Das Einfordern von gerechter Behandlung. Es ist unwahrscheinlich, dass das Kreuzberger Jugendamt die vielen Kinder tatsächlich in Obhut nehmen wollte, als es gemeinsam mit der Polizei im Görlitzer Park auftauchte. Wer sollte das bezahlen? Vermutlich wurde eher mit der Angst der Roma, von ihren Kindern getrennt zu werden, gespielt, in der Hoffnung, sie würden dann lieber von alleine verschwinden. Der Plan ging schief, die Geschichte entwickelte sich anders. Politiker der ganzen Stadt sind mit den Ereignissen beschäftigt, die Medien berichten täglich, wie es weiter geht. An runden Tischen soll die Kuh vom Eis gezogen und eine Lösung gefunden werden, die das Politikum um die rumänischen Roma beendet. Aber die Roma und ihre Unterstützer lassen dies nicht zu. Was wäre, wenn sie in das Asylbewerberheim in Spandau zögen? Eine „humanitäre“ Lösung wäre gefunden, die Roma (nachdem die Stadt darüber wieder schweigt) in Kürze in Rumänien. Alle, die nicht unmittelbar involviert sind, einschließlich der Wohlfahrtsverbände, die hier prädestiniert wären, aktiv zu werden, halten sich auffällig zurück. Man hört ihr lautes Schweigen und das der Kirchen ebenso. Nun muss zumindest die katholische Kirche aktiv werden, denn eine ihrer Kirchen hat es getroffen. Sie zerrt jetzt mit an der Kuh, die vom Eis soll. Die Roma seien als Touristen eingereist, sie hätten keine Ansprüche auf Sozialleistungen. Deshalb sei jede Lösung humanitär. Aber man braucht gar nicht in die Geschichte zu gehen, um eine spezielle Verantwortung für die Roma herzuleiten. Deutschland war mit beteiligt, Rumänien (aber auch andere osteuropäische Staaten) in die EU aufzunehmen, obwohl die Beitrittsbedingungen noch nicht erfüllt waren, hier: der Abbau der Diskriminierung von Minderheiten. Nicht zuletzt sicher, weil Deutschland selbst in diesem Sinne nicht beitrittsfähig wäre. Hier treten jetzt die Doppelstandards zu Tage, dass Deutschland von Menschenrechten spricht, sich aber in der Frage der Roma durchzumogeln versucht, wie alle anderen auch. Nur dadurch ist es möglich, dass die vielleicht 150 Personen (Roma und UnterstützerInnen) die Stadt in Atem halten. Sie als Touristen zu bezeichnen, hilft da auch nicht weiter (interessant hier die Information, sie seien mit Touristenvisum eingereist, die in allen Medien umhergeistert, obwohl kein EU-Bürger für ein anderes EU-Land ein Visum braucht). Jetzt baut Innensenator Körting eine Drohkulisse gegen die sich Empowernden auf, wenn er sagt, man könne die Roma ja auch abschieben. Das Ziel, die Roma zur Annahme einer Lösung zu drängen, bei der insbesondere die Linkspartei ihr Gesicht als Fürsprecher der Schwachen wahren könnte und trotzdem die Gefahr, dass noch mehr Roma in der Hoffnung auf eine wirklich humanitäre Lösung kommen, gebannt wäre, ist ziemlich einfallslos. Es wäre auch die Quadratur des Kreises: Eine wirklich humanitäre Lösung wird weitere Roma nachziehen, ansonsten ist sie nicht humanitär. Doch da stellt sich nicht nur die Frage der Solidarität der Berliner mit den rumänischen Roma, sondern auch Deutschlands zu seinen EU-Partnern. Großzügig wurden die Beitrittsstaaten aufgenommen, aber ihre Romaprobleme mögen sie bitte selbst lösen. Was wäre so fatal daran, hier einen Präzedenzfall zu schaffen und anschließend ein Konzept zu entwickeln, in dessen Rahmen Deutschland ein bestimmtes Kontingent Roma jedes Jahr aufnimmt, um unsererseits das Streben nach sozialer Gerechtigkeit in einem vereinten Europa gerecht zu werden? Mit einer Kontingentlösung hätte auch die Politik wieder das Heft in der Hand, zu sagen, wie viele und wer kommen dürfen. Für Juden aus der ehemaligen Sowjetunion gibt es eine solche Kontingentregelung, auch, um die jüdische Kultur in Deutschland wiederzubeleben. Ähnlich funktioniert auch das Resettlement-Programm für die irakischen Flüchtlinge. Aufgrund der Überforderung von Syrien und Jordanien mit irakischen Flüchtlingen holt die EU und auch Deutschland ein kleines Kontingent besonders schutzbedürftiger Iraker ins Land mit einer langfristigen Aufenthaltsperspektive. Sollte man als Linke nicht der verleumderischen Bezeichnung der Roma als „Bettel-Rumänien“ (wie sie in der BZ bezeichnet werden) entgegentreten und sagen: Ja, wir schätzen die Kultur der Roma und wollen auch sie wiederbeleben im Sinne unseres interkulturellen Leitbildes? Ist das so absurd, dass sich Linke, Wohlfahrtsverbände und Kirchen in der derzeitigen Situation wegducken nach dem Motto, hoffentlich nicht bei uns? Hier könnten Sie zeigen, dass sie wirklich Menschen im traditionellen Sinne empowern wollen, dass Machtschwächere mächtiger werden und nicht nur um das Funktionieren von Menschen in einer hierarchischen Gesellschaftsordnung, jeder an seinem Platz und die Roma ganz unten.
Brit Heyer und Sebastian Ludwig
Antiziganismus ist ein weit verbreitetes und wirkmächtiges Phänomen, das in den westlichen Gesellschaften tief verankert ist. In nahezu allen Staaten Europas werden Menschen als ‚Zigeuner‘ diskriminiert und teilweise verfolgt, im Nationalsozialismus wurden Hunderttausende Roma und andere als ‚Zigeuner‘ Verfolgte aus ganz Europa deportiert und planmäßig vernichtet. Trotzdem mangelt es an politischen und theoretischen Analysen. Das gilt auch für eine linke Kritik, die oft nicht über moralische Empörung hinaus geht. Antiziganistische Zustände.
Zur Kritik eines allgegenwärtigen Ressentiments. 25. Mai 2009 // 19.00 Uhr // Audimax der Alice-Salomon-Hochschule
Markus End und Jan Severin stellen den kürzlichen erschienenen Sammelband „Antiziganistische Zustände“ vor. Dabei werden sie eine Einführung in Geschichte und Gegenwart des Antiziganismus geben und einige Ansätze zur Analyse dieses Ressentiments vorstellen. Während Jan Severin dabei auf die Rolle der Ethnologie bei der Konstruktion rassistischer ‚Zigeuner‘-Bilder eingeht, wird Markus End versuchen, Ansätze zu einer Kritik des Antiziganismus mittels Kritischer Theorie näher zu bringen. Szenarien des Erinnerns.
By newyorck at 2009-04-28 13:19 | News
Da die TU Berlin den Kongress nach Druck der BZ und vom LKA nicht in ihren Räumlichkeiten stattfinden lassen wollte, fand der Kongress dezentral in Kreuzberg36 statt.
Die NewYorck im Bethanien war mit dem Infopunkt des Kongresses eine wichtige Anlaufstelle.
Weitere Informationen: http://akongress.org/
By newyorck at 2009-04-13 08:48 | News
Frühling läßt sein blaues Band Wieder flattern durch die Lüfte ..... und auch bei uns ist Frühjahrsputz!
Der Bethanien-Südflügel erwacht aus dem Winterschlaf, räkelt sich, schnauft und setzt sich langsam in Bewegung. Das Selbstverwaltungsmodell für den gesamten Flügel wird gehäkelt, gestrickt, gebastelt und gekocht und kommt langsam "auf den Weg". Nach dreieinhalb Jahren Besetzung kommen wir jetzt in die Lage, länger als 3 1/2 Wochen im voraus zu denken und zu planen. Wir sind schließlich gekommen um zu bleiben!
Und wieviele auch in ihren Projekten bleiben wollen, das zeigte die subversiv-dynamische und knallbunt-scheppernde, laute Wir-Bleiben-Alle-Demonstration am 14. März in Kreuzberg-Friedrichshain. --- United we stay - Yes, we can! ---
Und mit eben diesem Elan wünschen wir unseren Delegiert_innen in Baden-Baden und Strassbourg ein gutes Gelingen.
"Bundesdeutsche Flüchtlingspolitik und ihre tödlichen Folgen " (1993 bis 2008)
16. aktualisierte Auflage der Dokumentation, 1.3.2009
Inhalt und Schwerpunkt der Dokumentation sind verletzte oder tote Flüchtlinge, die ohne die rassistische Sondergesetzgebung der BRD oder den Rassismus der Gesellschaft unversehrt überlebt hätten. Die Dokumentation zeigt in circa 5000 Einzelgeschehnissen die Auswirkungen des staatlichen und gesellschaftlichen Rassismus auf die Betroffenen. In ihrer Individualität und auch in ihrer Gesamtheit sind sie Beweis für die klare Falschaussage der Bundesregierung im Staatenüberprüfungsverfahren vor dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen im Februar diesen Jahres.
Aus dem Staatenbericht der BRD: "Die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgehaltenen Rechte gelten in Deutschland für jedermann, und dies nicht nur auf dem Papier, sondern in der alltäglichen Rechtswirklichkeit."
By newyorck at 2009-03-03 14:22 | News
Presseerklärung vom 16.12.2008:
Am 15.12.08 entschied das Kammergericht: „Kein Hausfriedensbruch in der Yorck59 - 145 ungültige Strafbefehle und eine rechtswidrige Räumung am 6.6.2005“
Dreieinhalb Jahre nachdem das Hausprojekt Yorck59 am 6.6.2005 mit polizeilichem Großeinsatz geräumt wurde, befand das Berliner Kammergericht am 15.12.2008 die Strafbefehle gegen aus dem Haus geräumte Aktivist_innen für ungültig. Zudem stellte das Gericht fest, dass die Räumung als Ganzes rechtswidrig war, da zu diesem Zeitpunkt keine Räumungstitel gegen die BewohnerInnen des Hauses vorlagen.
145 ungültige Strafanträge In dritter Instanz verhandelte das Gericht den Fall von Karla D.*. Ihr wurde wie 144 weiteren Personen vorgeworfen, am 6.6.2005 durch ihren Aufenthalt in den Räumen der Yorck59 gemeinschaftlichen Hausfriedensbruch begangen zu haben. Einen entsprechenden Strafantrag hatte der Hauseigentümer Marc Walter auf Anraten der Polizei bereits am 30.5.2005 gegen Unbekannt gestellt. Jedoch bestätigt der aktuelle Beschluss das vorangegangene Urteil des Oberlandesgerichts vom 16.4.2008, demzufolge der Hauseigentümer zum Zeitpunkt der Räumung überhaupt nicht dazu berechtigt war, Strafantrag zu stellen. Denn gemäß Mietrecht liegt das Hausrecht bis zur Räumung durch den Gerichtsvollzieher bei den Mieter_innen. Und ohne Hausrecht, kann es keinen Hausfriedensbruch geben. Im diesem Fall handelte es sich bei den Mieter_innen um ca. 50 Untermieter_innen des Hausvereins Färbung e.V., auf den die Hauptmietverträge ausgestellt waren.
... und eine rechtswidrige Räumung Weiterhin bestätigte das Gericht, dass der Gerichtsvollzieher Thomas Luedtke mit der Amtshilfe von 500 Polizeikräften das Hausprojekt ohne die notwendigen Titel gegen besagten Untermieter_innen räumen ließ. Mit dieser Entscheidung ignorierte Herr Luedtke erstens mehrere Untermietverträge, die ihm von der rechtlichen Vertretung des Hausprojekts exemplarisch vorgelegt worden waren. Zweitens handelte er in logischem und rechtlichem Widerspruch zu einer Auskunftsklage, durch welche der Hauptmieter Färbung e.V. zur Herausgabe der Namen aller seiner Untermieter_innen gezwungen wurde, um die notwendigen Räumungstitel gegen die tatsächlichen Hausbewohner_innen ausstellen zu können. Bis zum 6.6.2005 lagen diese Namen weder der Hauseigentümerin "Yorck59 Gbr" noch dem Gerichtsvollzieher vor.
Was folgt daraus? Erstens: Das verbissene Vorgehen der Staatsanwaltschaft zeigt die politische Brisanz der heutigen Entscheidung; denn trotz dünner rechtlicher Grundlage war das vergleichsweise kleine Verfahren gegen Karla D. - es handelte sich um ein Strafmaß von 10 bis 30 Tagessätzen - bis in die dritte (!) Instanz getrieben worden. Insofern stellt das Urteil des Kammergerichts vom 15.12 für die Staatsanwaltschaft eine Blamage dar: 145 ungültigen Strafanträge und jeder dieser Strafanträge steht für ein Einzelverfahren. Für alle noch offenen Verfahren ist nun eine Einstellung auf Kosten der Staatskasse zu erwarten. Von Seiten der Yorck59-Unterstützer_innen wird zudem geprüft, inwiefern aufgrund des heutigen Urteils eine Wiederaufnahme all jener bereits abgeschlossenen Verfahren möglich ist. Zweitens: Die Räumung der Yorck59 ist nachträglich als gesetzeswidrig anzusehen. Diese Feststellung verändert an den vollendeten Tatsachen zwar nichts, denn das Haus gibt es nicht zurück. Was bleibt ist ein politischer Skandal, zumindest innerhalb der Logik des Rechtsstaats. Den rechtlichen Grundlagen zuwider hatte der Gerichtsvollzieher zugunsten der Interessen des Hauseigentümers gehandelt. Die Polizei leistete bei dieser unrechtmäßigen Räumung nicht nur Amtshilfe, sondern empfahl dem Hauseigentümer Walter, seinen unzulässigen Strafantrag zu stellen. Wie in den Aussagen der Polizeibeamten vor Gericht deutlich wurde, waren sie vom gleichen Hausbesetzerdiskurs benebelt, wie er von der Boulevard-Zeitung BZ zur Yorck59-Räumung geführt wurde: Sie sehen wie Besetzer aus und hängen Transparente aus ihren Fenstern; sie treten wie Besetzer auf und solidarisieren sich mit solchen -- da wird der juristische Status als gewöhnliche Mieter_innen gerne unterschlagen. Drittens: An dem, was geschehen ist, rüttelt das aktuelle Urteil nicht. Aber es stärkt den Rücken und motiviert für alle weiteren Kämpfe: Aus dem politischen Druck, den der Yorck59-Hauskampf aufgebaut hat, war nur kurz nach der Räumung das NewYorck im Bethanien entstanden. Ganz aktuell steht dort ein nächster Hauskampf bevor, sollten die Verhandlungen mit dem Bezirk um bezahlbare Mietverträge scheitern. Dazu können wir nur sagen: Wir sind alle immer noch ein bisschen Yorck!
Mietsteigerungen stoppen! WANN wenn nicht JETZT! Widerstand zünden! WO wenn nicht HIER! Wir bleiben Alle! WER wenn nicht WIR!
* Bödiker 9 « Brunnen 183 « Liebig 14 « Liebig 34 « Linien 206 « Reichenberger 63 A « Reichenberger 114 « Rigaer 94 « Schokoladen / Acker 169 « Scharnweber 29 « Wagenplatz Schwarzer Kanal « NewYorck im Bethanien *
/Die Unterstützer_innen der Yorck59/
Inzwischen Historisches zur Yorck59: http://ww.yorck59.net/alt/index.html Brandaktuell der Wir-bleiben-Alle-Blog: http://wba.blogsport.de
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